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Kuratierte Sammlung

Cloud-Speicher ohne US-Unterauftragsverarbeiter

Europäische Cloud-Speicher-Dienste, geprüft ohne US-Unterauftragsverarbeiter — verglichen nach Eigentümerschaft, Hosting-Region, CLOUD-Act-Risiko und Unterauftragsverarbeiter-Kette.

Kurzfassung

Die hier gelisteten Cloud-Speicher-Dienste betreiben ihren Datenpfad ohne US-Unterauftragsverarbeiter — ein EU/EWR/Schweiz-Betreiber ohne US-Mutterkonzern und ohne in den USA eingetragenen Verarbeiter im Umgang mit Dateidaten. kDrive von Infomaniak (Schweiz, Genf — eigene Schweizer Rechenzentren, ISO 27001) und luckycloud (Deutschland, Berlin — Zero-Knowledge-Verschlüsselung auf eigener deutscher Hardware) sind die stärksten vollständig verwalteten Optionen; Nextcloud (Deutschland, Stuttgart) ist der Open-Source-Standard, sauber als verwalteter EU-Dienst oder selbst gehostet. Beim Cloud-Speicher kehrt das Risiko meist über ein US-CDN vor dem Dienst, eine S3-kompatible Objektspeicher-Schicht oder den US-Mutterkonzern zurück — weshalb jeder Eintrag die vollständige Kette erfasst, nicht nur den Serverstandort.

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So treffen Sie die Wahl
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wo verbergen sich US-Unterauftragsverarbeiter typischerweise im Cloud-Speicher-Stack?
In den Schichten um den Dateispeicher herum, nicht im Dateispeicher selbst: ein US-CDN, das TLS vor dem Dienst terminiert, eine S3-kompatible Objektspeicher-Schicht eines in den USA eingetragenen Anbieters, das Transaktions-E-Mail-Relay für Freigabe-Benachrichtigungen, mobile Push-Dienste über US-Plattformkanäle und Produkt-Analytics. Ein EU-gehostetes Speicher-Frontend kann Datei- oder Nutzungsdaten dennoch über eine dieser Schichten leiten, weshalb wir jeden Unterauftragsverarbeiter separat erfassen.
Was gilt auf dieser Seite als 'keine US-Unterauftragsverarbeiter'?
Die betreibende Gesellschaft ist EU/EWR/schweizerisch, hat keinen US-Mutterkonzern und setzt keinen in den USA eingetragenen Unterauftragsverarbeiter im Datenpfad ein — die Messlatte 'CLOUD-Act-Risiko: keines' des Verzeichnisses, geprüft anhand der öffentlichen Unterauftragsverarbeiter-Liste und der Eigentümerschaftsnachweise jedes Anbieters.
Reicht EU-Hosting allein aus, um dem CLOUD Act zu entgehen?
Nein. EU-Hosting regelt, wo Daten liegen — nicht, welche Jurisdiktion den Betreiber verpflichten kann. Ein US-Mutterkonzern oder ein in den USA eingetragener Verarbeiter in der Kette hält die Daten unter dem CLOUD Act erreichbar, auch mit Servern in Frankfurt oder Paris. Standort und Jurisdiktion werden auf jedem Eintrag als getrennte Signale erfasst.
Zählen Schweizer und norwegische Anbieter hier als 'europäisch'?
Ja, mit sichtbar gehaltener Unterscheidung. Die Messlatte ist ein EU/EWR/Schweiz-Betreiber außerhalb der US-Jurisdiktion: Norwegen ist EWR-Mitglied und vollständig DSGVO-gebunden; die Schweiz hat einen EU-Angemessenheitsbeschluss und ein eigenes starkes Datenschutzrecht. Jeder Eintrag nennt das tatsächliche Land des Betreibers, sodass Käufer, die explizit eine Inkorporation in einem EU-Mitgliedstaat benötigen, danach filtern können.
Kann ich von Dropbox, Google Drive oder OneDrive migrieren, ohne die Struktur zu verlieren?
In der Regel ja. Die meisten Dienste hier unterstützen WebDAV und Werkzeuge wie rclone, mehrere bieten native Importer, die die Ordnerstruktur erhalten; was selten übertragen wird, sind Freigabe-Links und granulare Berechtigungen — die müssen neu angelegt werden. Jedes Profil vermerkt die vom Anbieter dokumentierten Import-Pfade.
Methodik

Wie wir jeden Eintrag hier geprüft haben.

Für jedes Produkt prüfen wir die öffentliche DPA, das Unterauftragsverarbeiter-Dokument, die Hosting-Region, Zertifizierungen und die Eigentümerstruktur. Jede Prüfung wird mit Zeitstempel versehen. Die Signale sind redaktionell und werden vierteljährlich neu verifiziert. Selbstauskünfte akzeptieren wir nicht.

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